Einreise- und Visa-Bestimmungen für Südafrika |
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Gültig ab 07. April 2003 |
Touristen-Visum |
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Für den Touristen wird bei der
Einreise nur noch ein Visum auf 3 Monate ab
Einreisetag ausgestellt. Die bislang geübte
Praxis, ein Visum bis zum Rückflugtermin
auszustellen - d.h. bis zu einem Jahr - wurde
abgeschafft.
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Wer länger im Land bleiben will,
kann gegen eine Gebühr von R 425.-- vor Ort beim
"Office of Home Affairs" einen Antrag auf
Verlängerung stellen. Dieser Antrag muß jedoch
bereits im 2. Monat des Aufenthalts gestellt werden
- spätestens aber 30 Tage vor Ablauf des
3-Monats-Visums. Soll die Verlängerung über 3 Monate
hinausgehen (also: 6 Monate insgesamt
überschreiten), so müssen finanzielle Mittel von
monatlich R 20.000.-- nachgewiesen werden.
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Studentenvisum / Praktikum / Au-pair-Stelle |
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Ein Studentenvisum wird problemlos
ausgestellt, wenn man eine Bescheinigung der Uni
oder Hochschule in Südafrika vorweisen kann. Das
neue Visum erlaubt Studenten eine Tätigkeit von 20
Stunden pro Woche. Dieses Visum kostet ebenfalls R
425.--.
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Gleiches gilt auch für ein
Praktikum oder eine Au-pair-Stelle: Die Institution,
bei der der Antragsteller tätig wird, muß erklären,
daß der Antragsteller versorgt ist. Die Gebühr
beträgt ebenfalls R 425.--.
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Langzeitvisum |
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Ein Langzeitvisum wird bis zu 3
Jahren gewährt, wenn der Antragsteller ein Einkommen
von R 15.000.-- monatlich nachweisen kann. Mit
diesem Visum ist keine Arbeit erlaubt, es sei denn,
man arbeitet für eine ausländische Firma und das
Gehalt wird im Ausland bezahlt. Auch diese Gebühr
beträgt R 425.-- und eine Verlängerung ist möglich.
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Renter-Permit |
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Dieses Visum wird jetzt gegen eine
Gebühr von R 1.520.-- für 4 Jahre ausgestellt. Es
kann problemlos für 4 weitere Jahre ausgestellt
werden. Ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr
(bisherige Regelung) wird hier nicht mehr gefordert.
Pro Antragsteller muß jedoch der Nachweis eines
Einkommens von mindestens R 20.000.-- pro Monat oder
alternativ der Nachweis von Vermögen in Höhe von R
12 Millionen erbracht werden.
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Alle finanziellen Nachweise müssen
von einem südafrikanischen Wirtschaftsprüfer
bestätigt werden mit Ausnahme der Verlängerung eines
Touristen-Visums und dem Versorgungsnachweis für
Praktikanten. Die Kosten für den Wirtschaftsprüfer
sind mit ca. R 1000.-- anzusetzen.
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Business Permit |
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Der Betrag von R 2,5 Mio wird in
vielen Fällen bei Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen herabgesetzt werden können. Nach wie
vor muß dieser Investitionsbetrag innerhalb von 3
Jahren nachgewiesen werden, da sonst die
Daueraufenthaltsgenehmigung entzogen wird.
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WICHTIG: Es kann aber auch
eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt
werden, wenn der Antragsteller ein Vermögen von
mind. R 20 Mio nachweist und eine einmalige Gebühr
von R 100.000.- an die Behörde bezahlt (dies ist
absolut neu!).
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Die Gebühr für den Antrag auf
Daueraufenthaltsgenehmigung im Rahmen eines "business
permit" beträgt ebenfalls R 1.520.-- (bisher: R
13.282.--). Seit dem 9. Januar 2003 darf der Antrag
auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung von
Südafrika aus (d.h. wenn der Antragsteller einen
Besucher-Status hat) gestellt werden (NEU!). Er muß
nicht mehr unbedingt bei der Südafrikanischen
Botschaft in Berlin gestellt werden. Hierdurch
können die langen Bearbeitungszeiten in Deutschland
vermieden werden.
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Es gibt in jeder größeren Stadt
ein "Office of Home Affairs" und kompetente
Wirtschaftsprüfer/Anwälte, die Erfahrung mit der
Antragstellung und dem Ablauf haben.
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Diese Information wurde mit
größter Sorgfalt erstellt.
Dennoch kann für die Richtigkeit
keine Haftung übernommen werden. |
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