Inhalt:
Touristen-Visum
Studentenvisum
Langzeitvisum
Renter-Permit
Business Permit
Südafrika Web-Adressen
 
     
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Einreise- und Visa-Bestimmungen für Südafrika    
Gültig ab 07. April 2003

Touristen-Visum
  • Für den Touristen wird bei der Einreise nur noch ein Visum auf 3 Monate ab Einreisetag ausgestellt. Die bislang geübte Praxis, ein Visum bis zum Rückflugtermin auszustellen - d.h. bis zu einem Jahr - wurde abgeschafft.
     

  • Wer länger im Land bleiben will, kann gegen eine Gebühr von R 425.-- vor Ort beim "Office of Home Affairs" einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dieser Antrag muß jedoch bereits im 2. Monat des Aufenthalts gestellt werden - spätestens aber 30 Tage vor Ablauf des 3-Monats-Visums. Soll die Verlängerung über 3 Monate hinausgehen (also: 6 Monate insgesamt überschreiten), so müssen finanzielle Mittel von monatlich R 20.000.-- nachgewiesen werden.

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Studentenvisum / Praktikum / Au-pair-Stelle
  • Ein Studentenvisum wird problemlos ausgestellt, wenn man eine Bescheinigung der Uni oder Hochschule in Südafrika vorweisen kann. Das neue Visum erlaubt Studenten eine Tätigkeit von 20 Stunden pro Woche. Dieses Visum kostet ebenfalls R 425.--.
     

  • Gleiches gilt auch für ein Praktikum oder eine Au-pair-Stelle: Die Institution, bei der der Antragsteller tätig wird, muß erklären, daß der Antragsteller versorgt ist. Die Gebühr beträgt ebenfalls R 425.--.

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Langzeitvisum
  • Ein Langzeitvisum wird bis zu 3 Jahren gewährt, wenn der Antragsteller ein Einkommen von R 15.000.-- monatlich nachweisen kann. Mit diesem Visum ist keine Arbeit erlaubt, es sei denn, man arbeitet für eine ausländische Firma und das Gehalt wird im Ausland bezahlt. Auch diese Gebühr beträgt R 425.-- und eine Verlängerung ist möglich.

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Renter-Permit
  • Dieses Visum wird jetzt gegen eine Gebühr von R 1.520.-- für 4 Jahre ausgestellt. Es kann problemlos für 4 weitere Jahre ausgestellt werden. Ein Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr (bisherige Regelung) wird hier nicht mehr gefordert. Pro Antragsteller muß jedoch der Nachweis eines Einkommens von mindestens R 20.000.-- pro Monat oder alternativ der Nachweis von Vermögen in Höhe von R 12 Millionen erbracht werden.
     

  • Alle finanziellen Nachweise müssen von einem südafrikanischen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden mit Ausnahme der Verlängerung eines Touristen-Visums und dem Versorgungsnachweis für Praktikanten. Die Kosten für den Wirtschaftsprüfer sind mit ca. R 1000.-- anzusetzen.

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Business Permit
  • Dieses Visum wird für jeweils 24 Monate ausgestellt und ist unbeschränkt verlängerbar. Ein Wirtschaftsprüfer in Südafrika muß die Erfüllung zweier von sieben Kriterien bestätigen. Kriterien sind u.a.:
     

    • Investition von R 2,5 Mio, wobei dieser Betrag als Vermögen der Firma erscheinen muß;

    • Unternehmerische Erfahrung;
    • Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb Südafrikas;
    • Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für Südafrikaner oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung;

    • Unternehmensinhalt einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
      • Informations- und Kommunikationstechnologie
      • Kleidung & Textilien
      • Chemie & Biotechnologie
      • Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
      • Tourismus
      • Handwerk
     
  • Der Betrag von R 2,5 Mio wird in vielen Fällen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen herabgesetzt werden können. Nach wie vor muß dieser Investitionsbetrag innerhalb von 3 Jahren nachgewiesen werden, da sonst die Daueraufenthaltsgenehmigung entzogen wird.
     

  • WICHTIG: Es kann aber auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der Antragsteller ein Vermögen von mind. R 20 Mio nachweist und eine einmalige Gebühr von R 100.000.- an die Behörde bezahlt (dies ist absolut neu!).
     

  • Die Gebühr für den Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung im Rahmen eines "business permit" beträgt ebenfalls R 1.520.-- (bisher: R 13.282.--). Seit dem 9. Januar 2003 darf der Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung von Südafrika aus (d.h. wenn der Antragsteller einen Besucher-Status hat) gestellt werden (NEU!). Er muß nicht mehr unbedingt bei der Südafrikanischen Botschaft in Berlin gestellt werden. Hierdurch können die langen Bearbeitungszeiten in Deutschland vermieden werden.
     

  • Es gibt in jeder größeren Stadt ein "Office of Home Affairs" und kompetente Wirtschaftsprüfer/Anwälte, die Erfahrung mit der Antragstellung und dem Ablauf haben.

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Diese Information wurde mit größter Sorgfalt erstellt.
Dennoch kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
 

   
 
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